Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft ist gesetzlich geregelt.

Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

Der Kündigungsschutz für Ihren Arbeitsplatz während der Schwangerschaft ist gesetzlich geregelt. So erhalten Sie Ihren Arbeitsplatz während und nach Ihrer Schwangerschaft:

Werdende Mutter fordert ihren Lohn und ihr Recht auf Kuendigungsschutz ein

Schwangere stehen – bei rechtzeitiger Meldung der Schwangerschaft- unter Kündigungsschutz. Mit einem Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gegen eine Abfindung auflösen, Bild © Dmitriy Melnikov – Fotolia.com

Kündigungsschutz des Arbeitsplatzes nach §9 Mutterschutzgesetz

Während der Dauer einer Schwangerschaft schützt Sie der Gesetzgeber vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf Ihnen der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt nicht kündigen. Dieser Kündigungsschutz greift nur ein, wenn Ihr Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß. Oder Sie teilen ihm diese innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mit.

Sie wissen unverschuldet zum Zeitpunkt der Kündigung und innerhalb der zwei Wochen danach noch nichts von Ihrer Schwangerschaft? So können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft später mitteilen. Die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes wird damit nichtig. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie die Mitteilung unverzüglich nachholen. Das heißt: Zu dem Zeitpunkt, sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen. Die ausgesprochene Kündigung wird dann nachträglich unwirksam, wenn die Schwangerschaft bereits bei Ausspruch der Kündigung bestanden hat.

Schwangerschafts-Vermutung

Sie vermuten bei Ausspruch der Kündigung bereits, dass eine Schwangerschaft vorliegt? Dann suchen Sie auf jeden Fall innerhalb der 2-Wochen-Frist einen Arzt auf! Verschaffen Sie sich Klarheit über eine mögliche Schwangerschaft. Erhalten Sie in dieser Zeit keinen Termin, informieren Sie den Arbeitgeber über Ihre Schwangerschafts-Vermutung. Dadurch wahren Sie die 2-Wochen-Frist für den Kündigungsschutz Ihres Arbeitsplatzes.

Wenn Ihr Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, obwohl er von Ihrer Schwangerschaft weiß, sollten Sie Klage beim Arbeitsgericht erheben. Nehmen Sie vorher umfassende rechtliche Beratung in Anspruch: Das hilft damit Sie keine Fristen versäumen oder sonstige Fehler machen. Fehler können Sie in einem eventuellen Prozess Ihren Arbeitsplatz kosten.

Aufhebungsvertrag für Arbeitsplatz-Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen während der Schwangerschaft einen Aufhebungsvertrag für Ihren Arbeitsplatz an? Wenn Sie für dessen Abschluss keinen Anlass gegeben haben, bestehen Sie auf die Zahlung einer Abfindung.

Die Abfindung für die Aufgabe Ihres Arbeitsplatzes sollte so hoch sein wie die finanziellen Ansprüche, die Ihnen für die Dauer der Schwangerschaft und die nachgeburtliche Schutzfrist zustehen. Eine Vergleichszahl hilft Ihnen dabei: Addieren Sie die Ihnen zustehende Nettovergütung bis zum Ende der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist nach der Geburt.

Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages verlieren Sie den Anspruch auf Ihren Arbeitsplatz. Holen Sie vor dem Abschluss des Vertrags fachkundigen Rat ein. Haben Sie den Vertrag unterschrieben, gibt es keine Möglichkeiten, diesen rückgängig zu machen. Ihren Arbeitsplatz und den Kündigungsschutz haben Sie dann verloren.

Quelle: Raimund Müller

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Kategorien: Recht