So stellen Sie den Antrag auf Elterngeld richtig

Finanzielle Stütze für die Zukunft: das Elterngeld.

Sie sind Mutter geworden und Ihr Kind hat gerade das Licht der Welt erblickt? Herzlichen Glückwunsch! Nun geht es darum, die finanziellen Weichen für die Zukunft zu stellen: Im Mittelpunkt: Das Elterngeld. Viele Eltern fragen sich: „Wie stelle ich den Antrag auf Elterngeld richtig? Was hat das mit meinem Einkommen zu tun?“ Wir beantworten Ihre Fragen.

Wann und wo muss ich den Antrag stellen?

Antrag auf Elterngeld

Der Antrag auf Elterngeld wirkt auf viele Eltern zuächst verwirrend. Bild: © FM2 – Fotolia.com

Stellen Sie den Antrag auf Elterngeld bald nach der Geburt. Denn: Elterngeld erhalten Sie rückwirkend nur für drei Monate ausbezahlt. Zuständig für die Auszahlung des Elterngeldes sind die Bundesländer. Deshalb sind die Antrags- und Beratungsstellen von Land zu Land unterschiedlich. In manchen Bundesländern können Sie den Antrag auf Elterngeld als Online-Formular ausfüllen. Vordrucke erhalten Sie auch bei:

  •     Gemeindeverwaltungen
  •     Krankenkassen
  •     Kliniken mit Entbindungsstation

Welche Bescheinigungen brauche ich?

Sie benötigen eine „Erklärung zum Einkommen„. Dieses Formular erhalten Sie mit dem Antrag auf Elterngeld. Wenn Sie angestellt sind, benötigen Sie die Lohn- oder Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers für alle zwölf Monate vor der Geburt des Kindes (ohne Mutterschaftsgeld). Sind Sie selbstständig, brauchen Sie einen Steuerbescheid oder eine Einnahmenüberschussrechnung. Zum Antrag gehören auch (Die Formulare liegen dem Antrag bei):

  •     Geburtsurkunde des Kindes
  •     Bescheinigung der Krankenkasse, ob Sie Mutterschaftsgeld erhalten haben
  •     Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  •     Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeit nach der Geburt
  •     Ausländische Staatsangehörige, die nicht aus der Schweiz oder EU kommen, brauchen eine Bestätigung der Ausländerbehörde über ihre Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis.

Wie berechne ich als Angestellte mein Nettoeinkommen?

Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Prämien berücksichtigen Sie bei der Berechnung des Nettoeinkommens nicht. Ziehen Sie von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen folgende Abzüge ab. Das Ergebnis dieser Rechnung ist die Grundlage zur Berechnung Ihres Elterngeldes:

  •     Steuern (Einkommen- und Kirchensteuer, Solidarzuschlag)
  •     Die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung: Also zur Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  •     Ein Zwölftel der jährlichen Werbungskostenpauschale, das sind 76,67 Euro im Monat.

Sie sind selbstständig? Dann legen Sie entweder Ihren Einkommensteuerbescheid oder eine Einnahmenüberschussrechnung vor. Ihr steuerrechtlicher Gewinn in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes gilt als Brutto-Erwerbseinkommen. Wenn Sie Verluste gemacht haben, wird das berücksichtigt.

Von diesem Einkommen ziehen Sie die zu zahlenden Steuern (Einkommen-, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung ab. Beiträge zu einer privaten Versicherung bleiben unberücksichtigt. Liegt Ihr Steuerbescheid für den entsprechenden Zeitraum noch nicht vor, können Sie auch einen Bescheid aus dem Vorjahr abgeben. Ihr Elterngeld wird dann vorläufig berechnet. Rechnen Sie damit zu viel erhaltenes Elterngeld zurückzahlen.

Mein Mann will die Partnermonate nehmen. Reicht es, wenn wir einen gemeinsamen Antrag ausfüllen?

Beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld beantragen. Auch möglich: Einer stellt vorerst den Antrag auf Elterngeld. Der Andere meldet nur seine Ansprüche an. Dann benötigt er später einen eigenen Antrag. Vorsicht: Der Antrag ist verbindlich! Er muss den gesamten Zeitraum umfassen, für den Sie Elterngeld beantragen. Sie können ihn nur in besonderen Härtefällen ein einziges Mal ändern. Bedenken Sie dies Sie bei einer gleichzeitigen Antragsstellung.

Ich bin mit meinem ersten Kind in Elternzeit und nicht berufstätig. Welche Bescheiningungen brauche ich?

Einen Einkommensnachweis brauchen Sie nicht, weil Sie im Jahr vor der Geburt nichts verdient haben. Legen Sie die Geburtsurkunde des älteren Kindes vor. So erhalten Sie den Geschwisterbonus. Wenn Sie Erziehungsgeld erhalten haben, reicht der Verweis darauf – damit belegen Sie die Existenz des älteren Kindes.

Sie haben einen nicht sozialversicherungspflichtigen 400-Euro-Minijob? So weisen Sie Ihr Einkommen nach: Entweder weisen Sie Ihr Einkommen durch die Bestätigung der Bundesknappschaftsversicherung nach, bei der Sie angemeldet sind. Eine Alternative: Ihr Arbeitgeber weist die Zahlungen an Sie nach.

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geschrieben von: Leben & erziehen

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Kategorien: Recht